Schulbesuch im Ausland

Schulbesuch im Ausland

Eine Erfahrung, an der Du wächst

Eine Erfahrung, an der Du wächst

Ein Highschool-Jahr in den USA absolvieren, ein paar Monate in Spanien zur Schule gehen oder das Schulsystem in Thailand kennen lernen: Deine Zeit im Ausland wird Dich weiterbringen. Denn wer unbekannte Lebenssituationen meistert und dazu noch eine Sprache lernt oder vertieft, beweist Mut und Selbständigkeit.

Wie lange Deine Zeit im Ausland dauert, kannst Du frei entscheiden – von ein paar Monaten bis zu einem ganzen Schuljahr.

Wir unterstützen Dich, Deinen Aufenthalt vorzubereiten und helfen Dir anschließend, Dich wieder bei uns zurecht zu finden. Was das genau für die Zeit vor und nach Deiner Station im Ausland bedeutet, haben wir Dir hier zusammengestellt.

Bei uns kannst bereits in Klasse 9 für ein halbes oder ein Schuljahr ins Ausland gehen.
Hier findest Du alle Regelungen:

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Im Vorfeld

Vor Beginn des Schulbesuchs im Ausland: Antrag auf Beurlaubung gemäß §28 Abs.3 HmbSG.

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Schulbesuch im Ausland
während der gesamten Zeit
der 10. Klasse

Pädagogisch-fachliches Gespräch der Fachlehrer mit der Schulleitung (Grundlage auch: Zeugnis Ende Klasse 9).

Sollte aus pädagogisch-fachlicher Sicht einer Versetzung in die Studienstufe nicht zugestimmt werden, muss der Schüler an den schriftlichen und mündlichen Überprüfungen Ende Klasse 10 teilnehmen. Das Gesamtergebnis der drei Fächer muss mindestens ausreichend sein.

 

-3-

Schulbesuch im Ausland
im zweiten Halbjahr
Klasse 10

Pädagogisch-fachliches Gespräch der Fachlehrer mit der Schulleitung (Grundlage auch: Halbjahreszeugnis Klasse 10). Ansonsten siehe Punkt 1.


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Schulbesuch im Ausland
im ersten Halbjahr
Klasse 10

Grundlage für eine Versetzung in die Studienstufe bildet dann das zweite Schulhalbjahr und damit das Zeugnis Ende Klasse 10. Dazu gehört auch die erfolgreiche Teilnahme an den schriftlichen und mündlichen Überprüfungen.


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Schulbesuch im Ausland
für ein dreiviertel Jahr
(Rückkehr März/April)

Der Schüler muss nach Rückkehr regelmäßig am Unterricht teilnehmen, da Berufsschulpflicht besteht. Ein pädagogisch-fachliches Gespräch zwischen Fachlehrern und Schulleitung entscheidet über die Versetzung in die Studienstufe (Klasse 11).

Bei negativer Entscheidung können Eltern Widerspruch einlegen, damit der Schüler dann an den schriftlichen und mündlichen Überprüfungen teilnehmen kann. Bedingungen siehe Punkt 2.

 

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Schulbesuch im Ausland
für 2 bis 3 Monate
(z.B. Australien-Austausch)

Für diese Schüler kann in den einzelnen Fächern jeweils eine Jahresnote erstellt werden. Die Schülerinnen und Schüler haben erst zu den Nachschreibterminen die Möglichkeit an den schriftlichen Überprüfungen teilzunehmen.


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Schulbesuch im Ausland – Latinum

§ 80a APO-AS sagt Folgendes:

(2) Schüler, die spätestens ab Beginn der Klasse 7 durchgängig in Latein oder Griechisch unterrichtet wurden, erwerben am Ende der Klasse 10 das Latinum oder Graecum, wenn ihre Leistungen im Zeugnis mit der Note 4 (ausreichend)oder einer besseren Note bewertet wurden. [APO-AH § 48 Abs. 6 Satz 1: Ist ein Schüler vorzeitig in die nächsthöhere Jahrgangsstufe oder unter Anrechnung der Dauer eines Schulbesuchs im Ausland in die Vor- oder Studienstufe übergegangen, gilt der übersprungene Zeitraum als Unterricht, an dem die Schülerin oder der Schüler teilgenommen hat.]

(3) Schüler, die das Leistungsniveau der Absätze 1 und 2 nicht erreichen, erwerben das Latinum oder Graecum, wenn sie am Ende der Klasse … […] …. 10 in diesem Fach an einer schriftlichen Überprüfung entsprechend § 80 und einer zwanzigminütigen mündlichen Überprüfung teilgenommen haben und ihre Leistungen mit der nach § 80 Absatz 4 Satz 2 gebildeten Gesamtnote 4 (ausreichend) oder einer besseren Note bewertet wurden und kein Prüfungsteil mit der Note 6 (ungenügend) bewertet wurde. … […] …. Die Möglichkeit, das Latinum oder Graecum ohne besondere Prüfung nach Klasse 11 oder 12 zu erwerben, bleibt hiervon unberührt.

(5) Schüler, die am Ende der Klasse 10 das Latinum oder Graecum auf Grund einer Prüfung nach Absatz 3 … […] …. erwerben, können mit der Teilnahme an dieser Prüfung die Teilnahme an der schriftlichen und mündlichen Überprüfung in einer Fremdsprache nach § 80 ersetzen. … […] ….

⇒ Der Schüler würde nach einem Schulbesuch im Ausland während des 10. Schuljahres das Latinum erhalten, vorausgesetzt, die Leistungen am Ende von Klasse 9 waren mindestens ausreichend.

⇒ Der Schüler kann aber nach einem Schulbesuch im Ausland während des 10. Schuljahres an einer Prüfung gemäß § 80 APO-AS teilnehmen, wenn der Schüler sich gegenüber seiner letzten Lateinnote verbessern möchte. Dann müsste er ein Zeugnis am Ende von Klasse 10 erhalten.

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Schulbesuch im Ausland nach Klasse 10

Bei dieser Entscheidung ist nur ein einjähriger Schulbesuch im Ausland möglich. Es müssen dann nach Rückkehr alle vier Semester (= 2 Jahre) der Studienstufe zusammenhängend absolviert werden.

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Schulbesuch im Ausland
Kurswahlen für die Oberstufe

Die Schüler müssen sich nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland sofort bei der Oberstufen-Abteilungsleiterin persönlich melden. Während des Auslandsjahres nehmen Schüler via E-Mail an den Kurswahlen teil. Da Änderungen in den Planungen möglich sind, werden Schüler ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Einzelfall Nachteile nicht ausgeschlossen werden können.

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Schulbesuch im Ausland in Klasse 9

Ein Schulbesuch in Klassenstufe 9 ist auch möglich. Es ist ein Antrag bei der Schulleitung um Beurlaubung für den jeweiligen Zeitraum einzureichen (erstes Halbjahr, zweites Halbjahr oder das ganze Schuljahr).

Markus Hruschka
markus.hruschka@gymhum.de